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FAQ

1. Wo ist mein Arbeitseinsatzort und wer ist mein Arbeitgeber?
Ihr Arbeitseinsatzort ist Holland. Covebo Niederlande ist Ihr Arbeitgeber und organisiert entsprechende Arbeit beim Auftraggeber. Die Arbeitszeiten sind abhängig vom Einsatzbetrieb. Wochenarbeitszeit 40 Stunden.

2. Gibt es eine Probezeit?
Nein!

3. Wieviel Urlaub bekomme ich?
Laut Tarif (NBBU-Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer)  
40 Stunden Arbeit = 3,69 Stunden Urlaub = 8% vom Bruttolohn.

4. Wieviel verdiene ich?
Die Höhe Ihres Verdienstes ist abhängig von der Arbeitsstelle und Ihren Erfahrungen.
Der Bruttolohn in Holland ist geringer als bei uns, da sie als Grenzgänger weniger Steuern zahlen. Dadurch ergibt sich ein höherer Verdienst.

5. Wie bekomme ich meinen Lohn?
Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer BSN-Nummer. Diese ist gleich zu setzen mit der dt. Steuer- und Sozialversicherungsnummer. Dafür ist die Vorlage Ihres Personalausweises wichtig (Gültigkeit mind. noch 6 Monate).
Ihr Lohn wird wöchentlich auf Ihr dt. Konto überwiesen. Dafür legen Sie Ihre IBAN und BIC (internationale Kontonummern auf Ihrem Kontoauszug) bei Covebo vor.
Wichtig: Lohnzahlung kann nur erfolgen bei Abgabe Ihrer Stundenzettel!
Achtung: Keine Arbeit = Kein Lohn!
Die Lohnzettel erhalten Sie alle vier Wochen.

6. Werden meine Sozialabgaben bezahlt?
Sie erhalten von Covebo einen Arbeitsvertrag nach holl. Recht in dt. Sprache. Soziale Leistungen und Steuern werden gemäß dem holl. Recht abgeführt.
Wichtig: Rentenversicherungsbeiträge werden erst nach 26 Wochen eingezahlt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer dt. Rentenkasse.

7. Was passiert, wenn ich krank bin?
Meldefrist bei Krankheit einen Tag, Meldung zu Covebo und zum Auftraggeber.
Der Krankenschein muss innerhalb von drei Tagen zu Covebo.
Die ersten zwei Krankentage gehen auf eigene Kosten. Sie empfangen ab dem dritten Krankheitstag 70% Krankengeld von der UVW und 20% Krankengeld von Covebo, berechnet von Ihrem durchschnittlichen Tageslohn der letzten 13 Wochen.

Mit Erhalt der holl. Chipkarte bekommen Sie das Formular E106. Dieses reichen Sie bitte umgehend bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein. Damit wird der Beitrag für Ihre deutsche Krankenkasse ruhend gestellt. Ihre Chipkarte bekommt einen neuen Status. Sie können weiterhin in Ihrem Heimatort zum Arzt gehen, nur die Abrechnung wird nach Holland weitergeleitet.

Bei Krankheit in Holland hat die dt. Chipkarte keine Gültigkeit und muss daher in Holland beantragt werden.

Der Eigenanteil zur holl. Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung beträgt 25,00€/Woche. Dieser Betrag wird automatisch von Ihrem Nettolohn abgezogen.

Seit Januar 2008 ist ein Eigenanteil von 155,00€ für Krankenhaus, Spezialisten und Medikamente zu leisten. Der Besuch beim Hausarzt bleibt kostenfrei.

8. Was kostet der Wohnraum und wohne ich alleine?
Die Unterkunft wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vom ersten Lohn werden 75,00€ Kaution einbehalten, die bei ordnungsgemäßer Übergabe zum Ende der Beschäftigung wieder ausgezahlt werden.
Sie teilen sich die Wohnung mit maximal 5 Kollegen. Es sind immer 2 Kollegen in einem Zimmer untergebracht.

Achtung! (Angaben auf Ihrem Lohnzettel) Unterkunftskosten:
minus: Inhouding huisvestingskosten
plus: Extraterritoriale vergoeding

Damit heben sich die Kosten gegenseitig wieder auf.
Die Aufstellung der Kosten gelten nur für das holl. Finanzamt!

9. Habe ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Es spielt keine Rolle in welchem EU-Land Sie tätig sind. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt in Deutschland erhalten.

Bitte nicht vor Erhalt einer schriftlichen Kündigung nach Deutschland zurück fahren. Sie müssen diese innerhalb der ersten drei Tage bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vorlegen. Bitte lassen Sie sich eine Verdienstbescheinigung aushändigen und schicken Sie diese in unser Büro.

Das Formular E301 wird Ihnen innerhalb der nächsten 10 Wochen nach Abmeldung durch Covebo automatisch vom Steueramt zugeschickt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Covebo Deutschland GmbH
Gustav-Ricker-Str. 62
39120 Magdeburg
Tel.: 0391/6269918
www.covebo.de
magdeburg@covebo.de

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